Das EWärmeG in der Praxis und die PV-Initiative als Beispiel zur Erfüllung

15 Prozent erneuerbare Energien oder Ersatzmaßnahmen müssen beim Einbau einer Zentralheizung im Altbau in Baden-Württemberg, gemäß Erneuerbarem Wärmegesetz Baden-Württemberg– kurz: EWärmeG, nachgewiesen werden.

Welche Maßnahmen aber erfüllen das Gesetz und wie sind diese nachzuweisen? Welche Pflichten haben Sie als Handwerker und welche Argumente helfen Ihnen bei der Angebotserstellung und der Umsetzung beim Kunden?

Ein gutes Beispiel ist die PV-Initiative des Landes Baden-Württemberg als Hilfestellung einer Erfüllungsoption. Erfahren Sie mehr über die Angebote und Möglichkeiten für Sie und Ihre Kunden.

 

Datum: 22. Mai 2019

Zeit: 17:00 - 20:00 Uhr

Ort: Kreishandwerkerschaft Ravensburg, Zeppelinstr.16, 88212 Ravensburg

Kosten: 40,00 € pro Betrieb und Netzwerkpartner

Die Veranstaltung wird als Fortbildungsnachweis im Rahmen der Energie-Effizienz Expertenliste für Förderprogramme des Bundes anerkannt.